Neue Chancen und bessere Arbeitsbedingungen für Stiftungen bietet die Reform des Stiftungsrechts aus Sicht der Caritas-Stiftungen in Deutschland. Anlässlich des Tags der Stiftungen am 1. Oktober zog der Arbeitskreis Stiftungen des Deutschen Caritasverbandes, in dem alle deutschen Caritas-Stiftungen kooperieren, ein positives Resümee.
Am 5. Juli hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Dies wird sich entsprechend auf das kirchliche Stiftungsrecht auswirken, das für die Caritas-Stiftungen maßgeblich ist. „Was uns besonders freut: Das Stiften wird insgesamt erleichtert“, so Martin Novak, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der in Aachen beheimateten Caritas-Gemeinschaftsstiftung für das Bistum Aachen: „Unser zentrales Anliegen ist es, Frauen und Männer für die Idee zu begeistern, eine sozial tätige Stiftung zu gründen. Dies wird uns nach Einführung der Reform sicher noch leichter fallen.“
Reform „uneingeschränkt begrüßt“ – Lückenhafte und uneinheitliche Regelungen abgeschafft
Mit der Gesetzesreform regelt der Gesetzgeber das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher. Außerdem wurden zahlreiche Streitfragen geklärt und mehr Rechtssicherheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden geschaffen. Martin Novak: „Alles dies begrüßen wir uneingeschränkt. Nach unserer Erfahrung war die Reform die richtige Weichenstellung.“ Aus ihrer Sicht zählt vor allem die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungszivilrechts für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts zu den wesentlichen Verbesserungen. Vorstände haben in Zukunft außerdem bei Prognose-Entscheidungen, etwa im Bereich der Vermögensanlage, einen haftungsfreien Ermessensspielraum, die sogenannte „Business Judgment Rule“. Zudem dürfen jetzt Umschichtungsgewinne grundsätzlich auch zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.
Einen weiteren Vorteil sieht Martin Novak in der Abschaffung der landesspezifischen Regelungen. Diese seien uneinheitlich und vielfach lückenhaft gewesen. Nun würden Regelungen zu Strukturänderungen wie beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Auflösung einer Stiftung durch Bundesrecht vereinheitlicht, detaillierter festgehalten und gleichzeitig erleichtert. Darüber hinaus soll ein vom Bundesamt der Justiz geführtes Stiftungsregister für mehr Transparenz sorgen