Treuhandstiftung

Privatpersonen, Pfarreien, andere juristische Personen – zum Beispiel Vereine – können unter dem Dach der Caritas-Gemeinschaftsstiftung eine unselbstständige Treuhandstiftung errichten. Der Vorteil: Sie können die Verwendung der Erträge im Rahmen der Stiftungssatzung frei festlegen und auf Wunsch die Stiftung mit dem eigenen Namen versehen. Den Aufwand der Gründung und Verwaltung übernehmen wir für Sie. Die Gründung einer eigenen Stiftung mit eigenem Entscheidungsgremium bietet sich für Stiftungsinteressierte an, die die Stiftungsarbeit aktiv begleiten und gestalten wollen. Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung als Treuhänderin garantiert, dass Ihr Engagement dauerhaft und über die eigene Lebenszeit hinaus mit Ihrem Namen verbunden bleibt.