Stiftungsfonds

Stiftungsfonds sind eine besondere Form der Zustiftung. Sie unterscheiden sich durch ein wichtiges Merkmal: Mit einem Stiftungsfonds können Sie die Unterstützung konkreter Zielgruppen z. B. Kinder und Jugendliche, Familien oder Senioren festlegen. In Absprache mit der Caritas-Gemeinschaftsstiftung entscheiden Sie, welche Projekte Sie mit den Erträgen Ihres Fonds fördern möchten.

Der durch Sie gegründete Stiftungsfonds kann Ihren Namen oder einen Namen Ihrer Wahl tragen. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds ist ab 30.000 Euro möglich. Er kann jederzeit durch weitere Zustiftungen oder Spenden aufgestockt werden.

Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Sie gelten als „Sonderausgaben“ und können innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden.