Zustiftung

Eine Zustiftung fließt dem Stiftungsvermögen zu und vergrößert den Kapitalstock und somit die Reichweite der Caritas-Gemeinschaftsstiftung dauerhaft. Zustiftungen sind in jeder beliebigen Höhe möglich. Während das zugestiftete Vermögen unangetastet bleibt, werden die sozialen Projekte aus den Erträgen des angelegten Geldes gefördert. Eine Zustiftung kann das Engagement bereits bestehender Fonds oder Stiftungen stärken, das sich mit Ihrem Anliegen deckt. Der Vorteil dieser langfristigen Anlageform: Sie erhöht die Hilfskapazitäten der Stiftung oder einem ihrer Fonds oder Treuhandstiftungen planbar und nachhaltig. Über die konkrete Verwendung der Mittel kann die Stiftung im Rahmen der Satzung frei entscheiden.

Zustiftungen können ebenso wie Zuwendungen an Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds steuerlich geltend gemacht werden.